Als Teampartner haben Sie die Möglichkeit neue Werbepartner
mit Hauptwohnsitz in Deutschland für das Büro für KFZ-
Schadenmanagment Werner Kretschmer “der KFZ-Gutachter-NRW“ zu
engagieren.
Für jeden neu geworbenen Teampartner in Ihren Team,
erhalten Sie als Teampartner eine Gratifikation, wenn der von
Ihnen geworbene neue Teampartner einen Auftrag zu Begutachtung
eines verunfalltes Fahrzeug an das Büro KFZ- Schadenmanagment
Werner Kretschmer “der KFZ-Gutachter-NRW oder
Kooperationspartner vermittelt.
Als Teampartner haben Sie grundsätzlich die Wahl zwischen
folgenden Prämienwerten: Sachprämie mit oder ohne Zuzahlung,
Sachprämiengutschein oder Beitragsgutschrift. Die angebotenen
Prämienarten können dabei je nach Aktion oder Zeitraum
variieren.
Als Teampartner müssen Sie eine gültige Teampartnerschaft
mit dem Büro für KFZ- Schadenmanagment Werner Kretschmer “der
KFZ-Gutachter-NRW" im nach hinein auch genannt;
der-kfz-gutachter.nrw haben.
Die im Zuge der Partnerschaftswerbung angegebenen Daten des
neuen Teampartner werden zur Durchführung der
Teampartnerwerbung sowie zur Aktualisierung der allgemeinen
Vertragsdaten des Teampartner verarbeitet.
Der Anspruch auf eine Prämie
entsteht nur in der Person des Teampartner und – wenn
der neu geworbene Teampartner seine Daten eigenhändig und
wahrheitsgemäß in das Anmeldeformular einträgt oder Sie
ausdrücklich beauftragt bzw. bevollmächtigt hat, seine
korrekten Daten wahrheitsgemäß in das Anmeldeformular
einzutragen und die Teammitgliedschaft zu beantragen; –
wenn der neu geworbene Teampartner einen Hauptwohnsitz in
Deutschland hat; – wenn der neu geworbene Teampartner
ausschließlich über die Teampartnerwerbung geworben wurde
und nicht durch eine andere Vertriebsaktion /
Teampartnerwerbung Vorteile erhält; – wenn der neu
geworbene Teampartner nach Aufnahme den ersten Auftrag zur
Begutachtung eines KFZ an das Büro für KFZ-
Schadenmanagment Werner Kretschmer “der KFZ-Gutachter-NRW“
genannt vermittelt hat.
Hat der Teampartner
nach Schulung ein Fahrzeug begutachtet und die
entsprechenden Daten erfasst zur Erstellung eines Gutachten
und diese dem Büro für KFZ- Schadenmanagment Werner
Kretschmer “der KFZ-Gutachter-NRW“ überspielt auf
Elektronischen weg erhält der Teampartner eine einmalige
Aufwandentschädung gemäß Vergütungsplan.
Wird von Ihnen als
Teampartner eine geworbene Person , Teampartner des Büro
für KFZ- Schadenmanagment Werner Kretschmer “ der
KFZ-Gutachter-NRW“,senden wir Ihnen – erst nach Eingang und
von uns bearbeiteten Auftrag zur Begutachtung eines
Fahrzeug, was sich aus dem neu vermittelten Kunden und denn
daraus entstandenen Auftrag zur Erstellung eines Unfall
KFZ-Gutachten nach Unfall oder andere Produkte des Büro für
KFZ- Schadenmanagment Werner Kretschmer “der
KFZ-Gutachter-NRW“., der erste Auftrag zur Begutachtung
eines Fahrzeug – automatisch die von Ihnen gewählte
Teampartnergratifikation zu.
Die Ausschüttung der Teampartnergratifikation erfolgt nur
innerhalb Deutschlands. Nach Eingang der Gutachterkosten an uns
oder den Kooperationspartner durch die gegenseitige
Versicherung an das Büro für KFZ- Schadenmanagment Werner
Kretschmer “der KFZ-Gutachter-NRW“ oder dessen Vertragspartnern
des Gutachten Büro beträgt die Auszahlung der Gratifikation 1-2
Wochen, in Ausnahmefällen bis zu 4 Wochen.
Das Büro KFZ- Schadenmanagment Werner Kretschmer
behält sich vor, im Falle der widerrechtlichen Erlangung einer
Gratifikation insbesondere durch nicht wahrheitsgemäße Angaben
(z. B.in Form von nicht existenten,
Werbepartner,Bankverbindungen oder dem unzutreffenden Wohnsitz)
oder der unberechtigten Antragsausfüllung und -stellung eines
neuen Werbepartner, die geleistete Prämie oder ggf. Wertersatz
zu fordern.
Salvatorischeklause
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB /
Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder
nichtig sein oder werden, so wird hierdurch die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die
unwirksame oder nichtige Bestimmung ist durch eine
rechtsgültige Regelung zu ersetzen, die dem von den Parteien
erkennbar angestrebten wirtschaftlichen Zweck so nahe kommt,
als dies rechtlich zulässig ist. Entsprechendes gilt, falls
sich eine Regelungslücke in diesen Geschäftsbedingungen ergeben
sollte.