Teampartner AGB

Teampartner AGB

AGB Teampartner gewinnen Teampartner

der-kfz-gutachter.nrw

  1. Als Teampartner haben Sie die Möglichkeit neue Werbepartner mit Hauptwohnsitz in Deutschland für das Büro für KFZ- Schadenmanagment Werner Kretschmer “der KFZ-Gutachter-NRW“ zu engagieren.
  2. Für jeden neu geworbenen Teampartner in Ihren Team, erhalten Sie als Teampartner eine Gratifikation, wenn der von Ihnen geworbene neue Teampartner einen Auftrag zu Begutachtung eines verunfalltes Fahrzeug an das Büro KFZ- Schadenmanagment Werner Kretschmer “der KFZ-Gutachter-NRW oder Kooperationspartner vermittelt.
  3. Als Teampartner haben Sie grundsätzlich die Wahl zwischen folgenden Prämienwerten: Sachprämie mit oder ohne Zuzahlung, Sachprämiengutschein oder Beitragsgutschrift. Die angebotenen Prämienarten können dabei je nach Aktion oder Zeitraum variieren.
  4. Als Teampartner müssen Sie eine gültige Teampartnerschaft mit dem Büro für KFZ- Schadenmanagment Werner Kretschmer “der KFZ-Gutachter-NRW" im nach hinein auch genannt; der-kfz-gutachter.nrw haben.
  5. Die im Zuge der Partnerschaftswerbung angegebenen Daten des neuen Teampartner werden zur Durchführung der Teampartnerwerbung sowie zur Aktualisierung der allgemeinen Vertragsdaten des Teampartner verarbeitet.
  6. Der Anspruch auf eine Prämie entsteht nur in der Person des Teampartner  und – wenn der neu geworbene Teampartner seine Daten eigenhändig und wahrheitsgemäß in das Anmeldeformular einträgt oder Sie ausdrücklich beauftragt bzw. bevollmächtigt hat, seine korrekten Daten wahrheitsgemäß in das Anmeldeformular einzutragen und die Teammitgliedschaft zu beantragen; – wenn der neu geworbene Teampartner einen Hauptwohnsitz in Deutschland hat; – wenn der neu geworbene Teampartner ausschließlich über die Teampartnerwerbung geworben wurde und nicht durch eine andere Vertriebsaktion / Teampartnerwerbung Vorteile erhält; – wenn der neu geworbene Teampartner nach Aufnahme den ersten Auftrag zur Begutachtung eines KFZ an das Büro für KFZ- Schadenmanagment Werner Kretschmer “der KFZ-Gutachter-NRW“ genannt vermittelt hat.
  7.  Hat der Teampartner nach Schulung ein Fahrzeug begutachtet und die entsprechenden Daten erfasst zur Erstellung eines Gutachten und diese dem Büro für KFZ- Schadenmanagment Werner Kretschmer  “der KFZ-Gutachter-NRW“ überspielt auf Elektronischen weg erhält der Teampartner eine einmalige Aufwandentschädung gemäß Vergütungsplan. 
  8. Wird von Ihnen als Teampartner eine geworbene Person , Teampartner des Büro für KFZ- Schadenmanagment  Werner Kretschmer “ der KFZ-Gutachter-NRW“,senden wir Ihnen – erst nach Eingang und von uns bearbeiteten Auftrag zur Begutachtung eines Fahrzeug, was sich aus dem neu vermittelten Kunden und denn daraus entstandenen Auftrag zur Erstellung eines Unfall KFZ-Gutachten nach Unfall oder andere Produkte des Büro für KFZ- Schadenmanagment Werner Kretschmer “der KFZ-Gutachter-NRW“., der erste Auftrag zur Begutachtung eines Fahrzeug – automatisch die von Ihnen gewählte Teampartnergratifikation zu.
  9. Die Ausschüttung der Teampartnergratifikation erfolgt nur innerhalb Deutschlands. Nach Eingang der Gutachterkosten an uns oder den Kooperationspartner durch die gegenseitige Versicherung an das Büro für KFZ- Schadenmanagment Werner Kretschmer “der KFZ-Gutachter-NRW“ oder dessen Vertragspartnern des Gutachten Büro beträgt die Auszahlung der Gratifikation 1-2 Wochen, in Ausnahmefällen bis zu 4 Wochen.
  10. Das  Büro KFZ- Schadenmanagment Werner Kretschmer behält sich vor, im Falle der widerrechtlichen Erlangung einer Gratifikation insbesondere durch nicht wahrheitsgemäße Angaben (z. B.in Form von nicht existenten, Werbepartner,Bankverbindungen oder dem unzutreffenden Wohnsitz) oder der unberechtigten Antragsausfüllung und -stellung eines neuen Werbepartner, die geleistete Prämie oder ggf. Wertersatz zu fordern.
  11.  Salvatorischeklause                                                                                                                                                                                                                                                                                               
  12. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB / Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird hierdurch die    Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame oder nichtige Bestimmung ist durch eine rechtsgültige Regelung zu ersetzen, die dem von den Parteien erkennbar angestrebten wirtschaftlichen Zweck so nahe kommt, als dies rechtlich zulässig ist. Entsprechendes gilt, falls sich eine Regelungslücke in diesen Geschäftsbedingungen ergeben sollte.